Drei Mediziner betrachten ein Ultraschallbild an zwei Bildschirmen. Beitragsbild zum Artikel Rezidivierendes gynäkologisches Karzinom - Wie geht es weiter?

Rezidivierendes gynäkologisches Karzinom — Wie geht es weiter?

Rezidiv

Trotz Ope­ra­ti­on und Che­mo­the­ra­pie kann es bei gynä­ko­lo­gi­schen Tumo­ren wie Eierstock‑, Eileiter‑, Bauchfell‑, Endo­me­tri­um- oder Gebär­mut­ter­hals­krebs zu einem Rück­fall der Erkran­kung bzw. einem Wie­der­auf­tre­ten (Rezi­div) kom­men. Dies ist auch mög­lich, wenn die Ope­ra­ti­on best­mög­lich ver­lau­fen ist und die Pati­en­tin auf die anschlie­ßen­de Che­mo­the­ra­pie gut ange­spro­chen haben. In die­ser Situa­ti­on ist die Erkran­kung in der Regel eine chro­ni­sche und nicht heil­bar, im Kli­nik­all­tag spricht man von einer pal­lia­ti­ven Situa­ti­on. Es kön­nen aber ver­schie­de­ne The­ra­pien ein­ge­setzt wer­den, die das Tumor­wachs­tum so lan­ge wie mög­lich stop­pen, die Lebens­zeit ver­län­gern und Beschwer­den lindern.

Aus medi­zi­ni­scher Sicht ist Rezi­div nicht gleich Rezi­div. Fol­gen­de Fak­to­ren sind wich­tig für die Ein­schät­zung der Pro­gno­se und die Therapieplanung:

  • Beschwer­den (Sym­pto­me)
  • Abstand zur letz­ten The­ra­pie (Rezi­div­frei­es Intervall)
  • Qua­li­tät und Ergeb­nis der medi­ka­men­tö­sen und ope­ra­ti­ven Erst­the­ra­pie und der ande­ren Vorbehandlungen
  • All­ge­mei­ner Gesundheitszustand
  • Neben- und Begleit­erkran­kun­gen (z.B. Herzschwäche)
  • Nach­wir­kun­gen der Vor­t­he­ra­pien (z.B. Taub­heit der Füße und Finger)
  • Infor­ma­tio­nen zum BRCA-Sta­tus, die­se wer­den aus der Blut­pro­be (Keim­bahn­mu­ta­tio­nen) und / oder Gewe­be­pro­be (soma­ti­sche Muta­tio­nen) ermittelt

Die Tumo­re Eierstock‑, Eilei­ter- und Bauch­fell­krebs stel­len eine gemein­sa­me Dia­gno­se­grup­pe dar, sie beschrei­ben nur unter­schied­li­che ana­to­mi­sche Aus­prä­gun­gen und Orte und sind sowohl von der Ent­ste­hung als auch der ope­ra­ti­ven und medi­ka­men­tö­sen Krebs­be­hand­lung iden­tisch und wer­den in einer Leit­li­nie abgehandelt.

Wie ver­läuft die Behand­lung in der Kli­nik bei einem rezi­di­vie­ren­den gynä­ko­lo­gi­schen Kar­zi­nom? Einen typi­schen Behand­lungs­plan bei einem rezi­di­vie­ren­den Ova­ri­al­kar­zi­nom befin­den sich in den fol­gen­den Abschnitten.

  1. Dia­gnos­tik

Die wich­tigs­te Unter­su­chung, wenn ver­mu­tet wird, dass der Eier­stock­krebs erneut auf­tritt, ist die gynä­ko­lo­gi­sche Unter­su­chung, die von einem erfah­re­nen Eier­stock­krebs­exper­ten durch­ge­führt wird. Zusätz­lich wird dann auch meis­tens von rek­tal also den After aus unter­sucht. Im Anschluss erfolgt eine Ultra­schall­un­ter­su­chung über die Schei­de und über den Bauch. 

In der Regel erfolgt als nächs­tes eine Blut­un­ter­su­chung um den Tumor­mar­ker für den Eier­stock­krebs im Blut zu bestim­men. Soll­te sich hier die Wer­te stei­gern, kann das ein Hin­weis für das Wie­der­auf­tre­ten der Erkran­kung sein, ist aber allein nicht bewei­send. Nur in Kom­bi­na­ti­on mit Hin­wei­sen auf die Krebs­er­kran­kung bei der Unter­su­chung oder einer Bild­ge­bung ist das Rezi­div bewie­sen. Es gibt auch Unter­su­chun­gen die gezeigt haben, dass ein früh­zei­ti­ges Behan­deln bei ledig­lich erhöh­tem Tumor­mar­ker, schon bevor sich der Krebs zum Bei­spiel in einer Com­pu­ter­to­mo­gra­fie (CT) gezeigt hat, kei­nen Nut­zen für die Pati­en­tin haben, das heißt weder das rezi­div­freie Inter­vall noch die Über­le­bens­zeit ver­län­gern sich dadurch.

Unter Umstän­den, aber bei wei­tem nicht immer ist eine Bild­ge­bung mit einer CT not­wen­dig. Bei sehr klei­nen unkla­ren Her­den viel­leicht auch eine Posi­ti­ons-Emis­si­ons-Tomo­gra­fie (PET-CT), dies ist aber sehr sel­ten nur notwendig.

Eine fein­ge­web­li­che Unter­su­chung ist nur not­wen­dig, wenn die Her­de zum Bei­spiel im CT unklar blei­ben. Dann muss eine Gewe­be­pro­be in der Regel mit einer ört­li­chen Betäu­bung im CT gewon­nen wer­den und zu den Patho­lo­gen geschickt wer­den. Sie schau­en sich das Gewe­be unter dem Mikro­skop an und kön­nen erken­nen ob es sich um eine gut­ar­ti­ge oder bös­ar­ti­ge Wuche­rung handelt.

Die Tes­tung für die Gen­ver­än­de­rung BRCA 1 oder 2 kann beim Eier­stock­krebs auch für die The­ra­pie­pla­nung ent­schei­dend sein, da es Medi­ka­men­te gibt, die nur dann ein­ge­setzt wer­den dür­fen, wenn eine Gen­ver­än­de­rung vor­liegt. Die gene­ti­sche Tes­tung dafür kann mit einer Blut­pro­be und auch an einer Tumor­pro­be erfolgen.

2. Ope­ra­ti­on

Eine Ope­ra­ti­on kann auch im Rezi­div sinn­voll sein, aber nur, wenn bei solch einer erneu­ten Ope­ra­ti­on alles auf­fäl­li­ge Gewe­be ent­fernt wer­den kann. Gute Aus­sich­ten dar­auf bestehen, den Tumor wie­der voll­stän­dig zu ent­fer­nen, wenn die Pati­en­tin in einer guten All­ge­mein­ver­fas­sung ist, die letz­te Che­mo­the­ra­pie län­ger als 6 Mona­te her ist und bei der ers­ten Ope­ra­ti­on auch aller sicht­ba­rer Tumor ent­fernt wer­den konn­te, oder aber die­se Ope­ra­ti­on beim Erst­auf­tre­ten der Erkran­kung gar nicht erfolgt ist. Eine Ent­schei­dung zur Ope­ra­ti­on muss immer in einem per­sön­li­chen Gespräch nach einer kör­per­li­chen Unter­su­chung gemein­sam mit dem behan­deln­den Ope­ra­teur erfolgen.

3. Tumor­kon­fe­renz & Therapie-Planungsgespräche

Die Ent­schei­dun­gen für die Rezi­div­the­ra­pien wer­den immer mit dem Lei­ter der Kli­nik und des Krebs­zen­trums und dem gesam­ten Team der Abtei­lung, sowie den Exper­ten der Onko­lo­gie, der Radio­lo­gie und der Strah­len­the­ra­pie gemein­sam in einer Kon­fe­renz getrof­fen, die ein­mal in der Woche statt­fin­det. Dafür wird Ihr Fall mit allen Unter­la­gen und Bil­dern durch Ihren behan­deln­den Arzt zusam­men­ge­tra­gen und in der Kon­fe­renz vor­ge­stellt. Basie­rend auf die­sen Unter­la­gen wer­den The­ra­pie­emp­feh­lun­gen für die Pati­en­tin aus­ge­spro­chen. Die­se Emp­feh­lun­gen berück­sich­ti­gen sowohl die Leit­li­ni­en zum Eier­stock­krebs, als auch neu­es­te wis­sen­schaft­li­che Erkennt­nis­se und auch ver­füg­ba­re Studien.

Das Ergeb­nis der Kon­fe­renz wird Ihnen in einem geson­der­ten Ter­min von Ihrem behan­deln­den Arzt erklärt. Die Pati­en­tin ent­schei­det dann gemein­sam mit Ihrem Arzt wel­che The­ra­pie für sie die rich­ti­ge ist und er wird sie sowohl zum Ablauf als auch zu den Neben­wir­kun­gen auf­klä­ren, bevor die wei­te­ren Ter­mi­ne fest­ge­legt werden.

4. The­ra­pie­mög­lich­kei­ten

Wenn der Tumor wie­der zurück­ge­kehrt ist, erge­ben sich ver­schie­de­ne Behand­lungs­mög­lich­kei­ten, zum Bei­spiel eine Ope­ra­ti­on gefolgt von einer Che­mo­the­ra­pie, eine allei­ni­ge Che­mo­the­ra­pie (=Mono­the­ra­pie), eine Behand­lung mit Che­mo­the­ra­pie und Tumor­ge­fäß­blo­cka­de oder eine Che­mo­the­ra­pie gefolgt von Medi­ka­men­ten, die die Repa­ra­turme­cha­nis­men der Tumor­zel­le blo­ckie­ren (PARP). Wel­che The­ra­pie Kom­bi­na­ti­on geeig­net ist hängt von den Vor­t­he­ra­pien und Ihrem Gesund­heits­zu­stand ab und wird in der Tumor­kon­fe­renz und anschlie­ßend mit der Pati­en­tin besprochen.

Chemotherapie

Die Che­mo­the­ra­pie, als The­ra­pie die im gesam­ten Kör­per wirkt, also poten­ti­ell jede Tumor­zel­le errei­chen kann, auch die, die man nicht sieht oder die in ande­ren Orga­nen sind, ist die Basis in der Rezi­div­the­ra­pie. Ist eine wei­te­re Che­mo­the­ra­pie nötig und mög­lich, ist das rezi­div­freie Inter­vall nach Been­di­gung der zuletzt durch­ge­führ­ten Che­mo­the­ra­pie ein ent­schei­den­der Fak­tor für die Wahl des geeig­ne­ten Che­mo­the­ra­peu­ti­kums, da es Auf­schluss über die Sen­si­ti­vi­tät des Tumors auf eine pla­tin­hal­ti­ge Che­mo­the­ra­pie gibt. Spricht ein Tumor gut auf eine pla­tin­hal­ti­ge Che­mo­the­ra­pie an, in der Regel ist hier Car­bo­pla­tin gemeint– sind die Tumor­zel­len also anfäl­lig für den Wirk­me­cha­nis­mus der The­ra­pie und man spricht von Pla­tin­sen­si­ti­vi­tät. Um das ein­zu­tei­len rich­tet man sich hier nach den Mona­ten seit der letz­ten The­ra­pie bis zum Wie­der­auf­tre­ten der Erkran­kung. Ist die letz­te The­ra­pie län­ger als 6 Mona­te her so spricht man von einem pla­tin­sen­si­blem Rezi­div. Ihr gegen­über steht die Pla­tin­re­sis­tenz, wenn der Tumor nicht oder nur wenig auf sol­che Sub­stan­zen anspricht und die Erkran­kung schnel­ler als 6 Mona­te nach der letz­ten The­ra­pie wie­der­ge­kom­men ist. Die Pla­tin­sen­si­ti­vi­tät eines Tumors stellt zudem einen wich­ti­gen Pro­gno­se­fak­tor dar und hat Ein­fluss auf die Wahl der The­ra­pie in der rezi­di­vier­ten Situation.

  1. Pla­tin­sen­si­ti­ver Tumor

(rezi­div­frei­es Inter­vall nach pla­tin­hal­ti­ger The­ra­pie län­ger als 6 Mona­te nach der Vortherapie):

  • Behand­lung mit pla­tin­hal­ti­ger Kom­bi­na­ti­ons­the­ra­pie mög­lich, z.B. Kom­bi­na­ti­on von Car­bo­pla­tin mit einem wei­te­ren Wirk­stoff (z.B. Gem­ci­ta­bin oder Pacli­ta­xel oder pegy­lier­tes-lipo­so­ma­les Doxorubicin)
  • In eini­gen Fäl­len kann, sofern noch nicht in der Erst­be­hand­lung erfolgt, der Anti­kör­per Beva­ci­zu­mab ver­ab­reicht wer­den (Bestand­teil der medi­ka­men­tö­sen Therapie)

2. Pla­tin­re­sis­ten­ter Tumor

(rezi­div­frei­es Inter­vall nach pla­tin­hal­ti­ger Che­mo­the­ra­pie kür­zer als 6 Mona­te nach der Vortherapie):

  • Medi­ka­men­ten­wech­sel not­wen­dig auf nicht-pla­tin­hal­ti­ge Mono­chemo­the­ra­pie, z.B. pegy­lier­tes-lipo­so­ma­les Dox­oru­bicin oder Topo­te­can oder Gem­ci­ta­bin oder Paclitaxel
  • Ggf. zusätz­li­che Gabe des Anti­kör­pers Beva­ci­zu­mab, sofern die­ser noch nicht in der Vor­t­he­ra­pie ver­ab­reicht wurde

Die unter­schied­li­chen Medi­ka­men­te haben auch jeweils unter­schied­li­che typi­sche Neben­wir­kun­gen, so füh­ren in der Rezid­the­ra­pie nicht alle Medi­ka­men­te zwangs­läu­fig zu Haar­aus­fall. Das darf auch neben ande­ren Punk­ten bei der The­ra­pie­ent­schei­dung eine Rol­le spielen.

Zielgerichtete Therapie mit Antikörpern

Das ist eine Behand­lung mit Mole­kü­len, soge­nann­ten Anti­kör­pern, die bestimm­te Zie­le auf oder in Krebs­zel­len beset­zen, und so das Wachs­tum der Krebs­zel­len unter­bin­den. Die Anti­kör­per­the­ra­pie mit Beva­ci­zu­mab bewirkt eine Hem­mung des Krebs­wachs­tums in dem er die Neu­bil­dung von Blut­ge­fä­ßen unter­drückt. Dadurch wird der Krebs, der sehr viel Blut braucht zum Wach­sen, nicht mehr aus­rei­chend mit Sau­er­stoff und Nähr­stof­fen versorgt. 

Die­se The­ra­pie wird in der Regel mit der Che­mo­the­ra­pie ver­ab­reicht und kann dar­über hin­aus als Erhal­tungs­the­ra­pie fort­ge­führt werden. 

Erhal­tungs­the­ra­pie mit PARP-Hem­mern Nach pla­tin­hal­ti­ger Che­mo­the­ra­pie in der Rezi­div­si­tua­ti­on kön­nen soge­nann­te PARP-Hem­mer ver­ab­reicht wer­den. Die­se kön­nen das Wachs­tum der Krebs­zel­len stop­pen bzw. kön­nen zum Tod der Krebs­zel­le füh­ren, indem sie die DNA-Repa­ra­turme­cha­nis­men von Tumo­ren hemmen.

Bei der Zell­tei­lung ent­ste­hen zwei iden­ti­sche Kopien einer Zel­le mit jeweils dem kom­plet­ten Satz an Genen (DNA). Wäh­rend die­ses Ver­dop­pe­lungs­vor­gangs kön­nen natur­ge­mäß spon­tan Feh­ler in der dop­pel­strän­gi­gen DNA ent­ste­hen, z.B. in dem Stü­cke von der Erb­infor­ma­ti­on eines Ein­zel­stran­ges abbre­chen. Die­se Feh­ler im Kopier­vor­gang sind auch mit einer der Grün­de, war­um Krebs über­haupt ent­ste­hen kann. Im Nor­mal­fall wer­den die­se Feh­ler durch Gene (zum Bei­spiel BRCA1/2), die für die Bil­dung von Repa­ra­tur­enzy­men (wie die Poly-ADP-Ribo­se-Poly­me­ra­se (PARP)) ver­ant­wort­lich sind, beho­ben. Sind die­se Gene aber so ver­än­dert, dass sie die Enzy­me nicht bil­den kön­nen, kann der Repa­ra­tur­vor­gang nicht von­stat­ten­ge­hen. Bei gesun­den Zel­len wäre das fatal, bei Krebs­zel­len dage­gen gar nicht so schlecht, da die DNA-Schä­den das Tumor­wachs­tum letzt­end­lich zum Erlie­gen brin­gen können.

Also haben sich For­scher die­se Vor­gän­ge im zel­lu­lä­ren Mikro­kos­mos zum Vor­bild genom­men und Medi­ka­men­te ent­wi­ckelt, die die krebs­ei­ge­nen Repa­ra­turme­cha­nis­men gezielt hem­men: Die soge­nann­ten PARP-Inhi­bi­to­ren. Die­se Enzym­hem­mer bin­den an den Kom­plex aus DNA und Repa­ra­tur­enzym des Tumors, so dass u.a. der gesam­te Dop­pel­strang bricht. Was bei nor­ma­len Kör­per­zel­len mög­lich ist, geht bei Krebs­zel­len nicht: näm­lich Dop­pel­strang­brü­che zu repa­rie­ren. Statt­des­sen ver­sucht der Krebs, Alter­na­tiv­we­ge zur DNA-Repa­ra­ti­on zu fin­den, um zu über­le­ben. Das führt zusätz­lich zur Desta­bi­li­sie­rung der DNA, bis die Zel­le qua­si in den „Selbst­mord“ getrie­ben wird und das Tumor­wachs­tum gänz­lich zum Still­stand kommt.

Die­se rela­tiv neu­en PARP-Inhi­bi­to­ren arbei­ten Hand in Hand mit Che­mo­the­ra­peu­ti­ka, die gezielt die DNA-Schä­den im Tumor hervorrufen. 

Antihormonelle Therapie

Das Wachs­tum man­cher Tumor­zel­len wird durch Hor­mo­ne ange­regt. Eine Anti­hor­mon­the­ra­pie zielt dar­auf ab, die­se wachs­tums­för­dern­de Wir­kung von Hor­mo­nen zu blo­ckie­ren. Es gibt dabei die Mög­lich­keit die kör­per­ei­ge­ne Pro­duk­ti­on von Hor­mo­nen zu unter­drü­cken oder ziel­ge­rich­tet die Hor­mon Rezep­to­ren (Signal­emp­fän­ger auf der Ober­flä­che von Zel­len) auf den Tumor­zel­len zu beset­zen, um so deren Wir­kung zu unter­drü­cken. Beim Eier­stock­krebs kann die­se mil­de The­ra­pie zur Über­brü­ckung von The­ra­pie­mü­dig­keit und alter­na­tiv ein­ge­setzt werden. 

Keine Therapie

Es gibt natür­lich auch die Mög­lich­keit, auf­grund per­sön­li­cher Umstän­de kei­ne der beschrie­be­nen Behand­lungs­mög­lich­kei­ten in Betracht zu zie­hen. In die­sem Fall kann eine unter­stüt­zen­de Pal­lia­tiv­ver­sor­gung erwo­gen werden.

Palliativbehandlung

Ist eine Erkran­kung soweit fort­ge­schrit­ten oder resis­tent gegen die Medi­ka­ti­on gewor­den, ändert sich auch das Ziel der The­ra­pie: man spricht nicht mehr von einer kura­ti­ven The­ra­pie – also einer Behand­lung, die auf eine Hei­lung abzielt – son­dern von einer pal­lia­ti­ven Behand­lung. Sie unter­stützt die Pati­en­tin best­mög­lich beim Ver­lauf der Krank­heit und hilft Ihnen bei der Ver­ar­bei­tung und Vor­beu­gung von Neben­wir­kun­gen, die infol­ge der Krebs­be­hand­lung auf­tre­ten kön­nen. Eine Pal­lia­tiv­the­ra­pie ver­folgt das Ziel der Lin­de­rung von Sym­pto­men, der Ver­lang­sa­mung des Fort­schrei­tens einer Erkran­kung sowie sons­ti­ge nach­tei­li­ge Fol­gen zu reduzieren.

Im Rah­men einer pal­lia­tiv­me­di­zi­ni­schen Behand­lung stellt die Redu­zie­rung von Schmer­zen und die Erhal­tung einer guten Lebens­qua­li­tät ein ent­schei­den­des Ziel dar: Risi­ken und Nut­zen einer wei­te­ren, kom­ple­xen und daher belas­ten­den The­ra­pie soll­te jetzt immer im Ver­hält­nis zum wirk­li­chen Nut­zen für die Pati­en­tin und ihr Leben gese­hen werden.

Wenn also „pal­lia­tiv“ behan­delt wird, bedeu­tet das NICHT, dass prin­zi­pi­ell “aus­the­ra­piert” ist und alle The­ra­pie­op­tio­nen sinn­los sind. Rein medi­zi­nisch betrach­tet ist das jet­zi­ge Ziel der Behand­lung, eine mög­lichst gute Lebens­qua­li­tät zu ver­schaf­fen und das bei mög­lichst lan­ger Lebens­dau­er. Dies kann durch­aus einen län­ge­ren Zeit­raum umfas­sen, denn es gibt in der Tat Pati­en­tin­nen, die seit vie­len Jah­ren mit Eier­stock­krebs leben. Sie müs­sen zwar kon­ti­nu­ier­lich immer wie­der behan­delt wer­den, leben dafür aber bei bestehen­der, guter Lebensqualität. 

Die pal­lia­ti­ve Behand­lung hat den Anspruch, umfas­send zu behan­deln und sich beson­ders auf die indi­vi­du­el­len Pro­blem­be­rei­che zu fokus­sie­ren, unter denen die Pati­en­tin­nen am meis­ten lei­den. Die­se sind von Frau zu Frau unter­schied­lich. Die Schmerz­the­ra­pie zielt auf die Lin­de­rung aku­ter und chro­ni­scher Schmerz­zu­stän­de ab, ohne jedoch das für die Schmer­zen ursäch­li­che Grund­lei­den selbst zu behan­deln. Das pri­mä­re Ziel ist auch hier die Lebens­qua­li­tät zu verbessern.

5. Stu­di­en

Die Behand­lungs­er­geb­nis­se bei bös­ar­ti­gen Tumo­ren konn­ten in den letz­ten Jah­ren erheb­lich ver­bes­sert wer­den. Vor­aus­set­zung für die Neu­zu­las­sung von Medi­ka­men­ten sind kli­ni­sche Stu­di­en. Pati­en­tin­nen haben die Mög­lich­keit, neben­den gän­gi­gen Behand­lungs­me­tho­den mit zuge­las­se­nen Arz­nei­mit­teln und leit­li­ni­en­ba­sier­ten The­ra­pie­kon­zep­ten, an kli­ni­schen Stu­di­en teil­zu­neh­men. Kli­ni­sche Stu­di­en sind zwin­gend not­wen­dig, um Fort­schrit­te in der Krebs­be­hand­lung zu errei­chen und für Pati­en­tin­nen die bes­ten und effek­tivs­ten The­ra­pie­stra­te­gien ent­wi­ckeln zu kön­nen. Eine Teil­nah­me an kli­ni­schen Stu­di­en kann von Vor­teil sein (Qua­li­täts­merk­mal & Pro­gno­se­fak­tor). Pati­en­tin­nen soll­ten sich in die­sem indi­vi­du­el­len Fall mit Ihrem behan­deln­den Arzt über aktu­el­le und ver­füg­ba­re Stu­di­en informieren!

6. The­ra­pie­kon­trol­le

In der Mit­te der geplan­ten The­ra­pie und am Ende soll­te eine Über­prü­fung der The­ra­pie­er­geb­nis­se erfol­gen. Aus­ge­hend sind immer die Befun­de, wie zum Bei­spiel der Tumor­mar­ker Wert oder die Unter­su­chungs­er­geb­nis­se aus der gynä­ko­lo­gi­schen Unter­su­chung oder der CT Unter­su­chung die mög­lichst direkt vor Start der The­ra­pie erho­ben wor­den sind. Die­se Unter­su­chungs­er­geb­nis­se nennt man auch Base­line. Im Ver­gleich dazu soll­te sich die Befun­de in der Mit­te der geplan­ten The­ra­pie (in der Regel nach 3 Zyklen, die je 3 Wochen lang sind) sich sta­bi­li­sie­ren oder ver­bes­sern, wobei zu die­sem Zeit­punkt eine Tumor­mar­ker­be­stim­mung in der Regel aus­rei­chend ist und auch ein ver­bes­ser­tes All­ge­mein­be­fin­den ist in der Regel ein Zei­chen für das Anspre­chen der The­ra­pie. Soll­ten sich die Unter­su­chungs­er­geb­nis­se nach 3 Zyklen ver­schlech­tert haben muss die The­ra­pie in der Regel umge­stellt wer­den. Am Ende der The­ra­pie wer­den die Unter­su­chun­gen wie­der­holt um das Anspre­chen zu beur­tei­len. Die­se Ergeb­nis­se sind dann die neue Base­line, also die Ver­gleichs­wer­te für die Nachsorge.

7. Nach­sor­ge

Nach einer Krebs­be­hand­lung emp­feh­len wir immer an einer regel­mä­ßi­gen medi­zi­ni­schen Nach­sor­ge teil­zu­neh­men. Hier wer­den nicht nur Unter­su­chun­gen durch­ge­führt um ein Wie­der­auf­tre­ten des Kreb­ses früh­zei­tig zu ent­de­cken, son­dern Pati­en­tin­nen sol­len auch in ihren The­ra­pie-frei­en Inter­val­len unter­stützt und beglei­tet werden.

Untersuchung

Die Nach­sor­ge­un­ter­su­chung beim Eier­stock­krebs besteht aus einem Gespräch, in dem nach typi­schen Beschwer­den die ein Anzei­chen sein könn­ten für ein Wie­der­auf­tre­ten der Erkran­kung gefragt wird, sowie aus einer gynä­ko­lo­gi­schen Unter­su­chung mit rek­ta­ler Tast­un­ter­su­chung und einem gynä­ko­lo­gi­schen Ultra­schall über die Schei­de und einem Ultra­schall über den Bauch.
Zusätz­lich wird auch der Tumor­mar­ker Ca125 bestimmt, des­sen Ver­lauf, nicht der ein­zel­ne Wert, zusätz­lich aus­sa­ge­kräf­tig sein kann.

Ein CT-Unter­su­chung ist nur not­wen­dig, wenn sich unkla­re Auf­fäl­lig­kei­ten in der Unter­su­chung gezeigt haben. Im Anschluss an die Unter­su­chung gibt es auch die Mög­lich­keit mit dem Arzt über The­men zu spre­chen. Am bes­ten ist eine inten­si­ve Vor­be­rei­tung mit ein paar Noti­zen, um das Gespräch zu strukturieren.

Mög­li­che The­men für ein Nachsorgegespräch:

  • Ernäh­rung
  • Sexua­li­tät
  • Vor­sor­ge
  • Reha­bi­li­ta­ti­on
  • Umgang mit mei­ner Familie
  • Zusätz­li­che psy­cho­on­ko­lo­gi­sche Unterstützung
  • Krea­ti­ve Therapien
  • Gesund­heits­för­dern­des Leben
  • Sozia­le Probleme
  • Gene­ti­sche Veranlagung

Eine Mög­lich­keit der struk­tu­rier­ten Nach­sor­ge bei gynä­ko­lo­gi­schen Tumo­ren stellt die Sur­vi­vor­ship Cli­nic der Frau­en­kli­nik dar. Mehr Infor­ma­tio­nen unter:
https://survivorship-clinic.de/

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